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Veröffentlicht am 22 November 2022 • Lesen: 5 min read
Der internationale Frachtbrief ist ein obligatorisches Dokument für alle Gütertransporte, die in einem Staat beginnen oder enden, der das CMR-Übereinkommen ratifiziert hat („Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route“). Einige Länder wie Frankreich verlangen bei bestimmten Vorgängen wie Gütertransporten und Umzügen auch einen nationalen Frachtbrief. In anderen, wie Deutschland ist dieser seit 1998 nicht mehr Pflicht, wird jedoch noch oft von vielen Frachtführern verlangt. Erfahren Sie in unseren Leitfaden wie dieses Dokument Ihnen im Falle eines Rechtsstreits oder einer Kontrolle durch die Behörden großen Ärger ersparen kann.
Inhaltsverzeichnis
Der Frachtbrief ist ein obligatorisches Dokument für den Warentransport. Der elektronische CMR-Brief sorgt für mehr Effizienz. Er garantiert den Beteiligten des Güterverkehrs eine optimale Rückverfolgbarkeit der Lieferungen.
Der internationale Frachtbrief ist ein Dokument, dessen Einzelheiten im Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (abgekürzt CMR) festgelegt sind. Daher wird er auch CMR-Brief oder CMR-Dokument genannt.
Dieses Übereinkommen wurde im Mai 1956 in Genf unterzeichnet und trat 2 Jahre später in Kraft.
Das Genfer Abkommen regelt die entgeltliche Beförderung von Gütern auf der Straße mit einem der folgenden Fahrzeuge:
Weiterhin gilt dieser Vertrag für multimodale Beförderungen, bei denen mindestens ein Teil der Beförderung auf der Straße erfolgt. Ausdrücklich ausgenommen sind hingegen Post- und Bestattungstransporte sowie Umzugsdienste.
Für die Frage, ob dieser Vertrag anwendbar ist, spielt es keine Rolle, wo die beteiligten Parteien ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben. Es zählt nur der „Ort der Übernahme der Ware und der für die Lieferung vorgesehene Ort, wie sie im Vertrag angegeben sind“. Es reicht aus, dass eines der beiden Länder – Abfahrts- oder Bestimmungsland – den Vertrag ratifiziert hat, damit er von Rechts wegen gilt. Stand 2022 haben 58 Länder das Übereinkommen ratifiziert oder sind ihm beigetreten, wie der von den Vereinten Nationen veröffentlichte offizielle Stand des Vertrags lautet, darunter die 27 Mitglieder der Europäischen Union sowie die Schweiz.
Wenn der CMR-Brief für internationale Straßentransporte vorgeschrieben ist, können Staaten durchaus „bei Transporten, die ausschließlich über ihr Hoheitsgebiet durchgeführt werden, die Verwendung des repräsentativen Frachtbriefs für die Ware“ vorschreiben. Mit anderen Worten: Die Genfer Konvention schreibt Mindestregeln vor… aber nichts hindert nationale Behörden daran, von Transportunternehmen, die ihr Hoheitsgebiet durchqueren, mehr zu verlangen.
In Deutschland zum Beispiel ist die Mitführung eines Frachtbriefes seit dem Transportreformgesetz vom 25.06.1998 nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Als Warenbegleitpapiere können stattdessen auch Lieferscheine, Ladelisten oder auch die bei Sammelgütern benutzten Borderos eingesetzt werden.
Der Frachtführer (also der Transporteur) kann allerdings immer von dem Absender der Waren die Ausstellung eines Frachtbriefes verlangen. Entsprechend ist der Frachtbrief auch im Bundesverkehr ein Standard-Dokument geblieben.
Theoretisch kann jeder der Beteiligten (Absender, Beförderer oder Empfänger) für die Erstellung dieses Dokuments verantwortlich sein. In der Praxis übernimmt dies oft der mit der Durchführung des Transports beauftragte Gewerbetreibende.
Für seine Ausstellung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Die Genfer Konvention sieht in Artikel 6 hingegen elf obligatorische Angaben vor:
Im § 408 HGB (Deutschland) und § 426 UGB (Österreich) wird festgeschrieben, welche Informationen im Frachtbrief angegeben werden müssen, wenn dieser tatsächlich vom Frachtführer verlangt wird, diese ähneln sehr denen im CMR-Frachtbrief.
Dazu gehören:
Die Liste kann zusätzliche Angaben enthalten, die zwischen dem Frachtführer und dem Absender vereinbart werden.
Eine zusätzliche Vorgabe lautet, dass der Frachtbrief in 3 Originalausfertigungen ausgestellt werden muss, die vom Absender unterzeichnet werden. Der Absender kann verlangen, dass auch der Frachtführer den Frachtbrief unterzeichnet. Nachbildungen der eigenhändigen Unterschriften durch Druck oder Stempel genügen. Eine Ausfertigung ist für den Absender bestimmt, eine begleitet das Gut, eine behält der Frachtführer.
Bei der Erstellung Ihrer Frachtbriefe haben Sie die Wahl zwischen einem Dokument in Papierform oder in elektronischer Form. Beide Medienarten sind sowohl in Deutschland als auch international zulässig.
Wenn Sie das Papierformat bevorzugen, verkaufen einige Druckereien und spezialisierte Unternehmen online Blätterbücher, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten sind:
Zahlreiche Spediteure bieten auf ihrer Webseite ein Formular im .doc- oder .pdf-Format, das kostenlos heruntergeladen und direkt am PC ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden kann.
Aus offensichtlichen praktischen Gründen entscheiden sich immer mehr Fachleute für die Verwendung von Frachtbriefen in elektronischem Format, diese Möglichkeit wird tatsächlich von zahlreichen speziellen Softwareprogrammen angeboten.
Seit einigen Tagen ist es auch bei unserer Software für die Tourenoptimierung soweit! AntsRoute beinhaltet nun eine Lösung für einen digitalen Frachtbrief. Diese enthält standardmäßig alle Informationen, die für einen Gütertransport von oder nach einem Land, das die Genfer Konvention ratifiziert hat, erforderlich sind. Dank eines cleveren Systems anpassbarer Felder lässt sich darüber hinaus diese Vorlage mühelos an Ihre speziellen Bedürfnisse anpassen, wie zum Beispiel:
Unser papierloses Frachtbriefsystem, das direkt über die mobile Anwendung AntsRoute zugänglich ist, wird bereits auf Französisch, Englisch, Deutsch und Spanisch angeboten. Demnächst wird es sogar auf Italienisch verfügbar sein!
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